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Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist ein Prämiengutschein für Erwerbstätige mit dem der Staat einen Teil der Weiterbildungskosten übernimmt und somit die individuelle Fortbildung finanziell unterstützt.

Prämiengutscheine werden jetzt jährlich statt wie bisher nur alle zwei Jahre ausgegeben. Die Altersgrenzen fallen weg. Damit können auch Personen unter 25 Jahren und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner einen Prämiengutschein bekommen. Voraussetzungen sind, dass sie:

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro. Prämiengutscheine können nun in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der sogenannten 1.000-Euro-Grenze).

Ausnahmen gelten für Weiterbildungen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden. Hier können Prämiengutscheine weiterhin nur genutzt werden, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Für in diesen Ländern lebende Menschen bestehen entsprechende Landesprogramme.

Darüber hinaus gibt es weitere Verbesserungen, so sind z B. Prüfungen und Pflichtfortbildungen unter bestimmten Bedingungen förderfähig.

Auf einer Informationsseite ist alles Wichtige rund um die neuen Konditionen zusammengestellt.

Ihr Ansprechpartner:
Wenden Sie sich an eine der bundesweit über 500 Beratungsstellen für die Bildungsprämie. Ihre zuständige Stelle finden Sie unter www.bildungspraemie.info/beratungsstelle-finden oder unter Tel. 0800-262 230 0.